Energieeinsparverordnung ( EnEV )
Am 1. Februar 2002 trat die Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Mit ihr wurden neue Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz und an versorgungstechnische Anlagen gestellt. Die bisherige Wärmeschutzverordnung (WSchV) und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) wurden außer Kraft gesetzt sie gingen in der EnEV auf. Die Verordnung gilt nicht nur für Neubauten, sondern auch bei der Gebäudesanierung. Zudem werden Nachrüstverpflichtungen formuliert. Mit der EnEV 2007 wurde am 1. Oktober 2007 ein Energieausweis für Bestandsgebäude verpflichtend eingeführt.