Heizungscheck Pflicht für 14 Mio. Gasheizungen
Effizienz-Check verpflichtet
Ab dem 1. Oktober 2022 sollen über 14 Millionen Gasheizungen überprüft werden, ob sie effizient genug heizen. Wenn nicht, gibt die EnSimiMaV vor, wie z. B. Vorlauf- oder Warmwasser-Temperatur abgesenkt werden sollen. Eigentümer von größeren Gebäuden müssen einen hydraulischen Abgleich vornehmen. Durchführen soll den Effizienz-Check Schornsteinfeger*innen, SHK-Gewerke und bestimmte Energieberater*innen.
Um das zu erreichen, werden alle Eigentümer und Eigentümerinnen von Gebäuden mit Gasheizungen zu einem flächendeckenden Effizienz-Check verpflichtet: In den nächsten zwei Jahren muss dazu ein Heizungscheck durchgeführt werden.
Gasheizungen in größeren Gebäuden sollen zudem hydraulisch abgeglichen werden. Unternehmen werden verpflichtet, "wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen" durchzuführen.
In diesem Rahmen ist nach §2 EnSimiMaV zu prüfen,
- ob die zum Betrieb einer Heizung einstellbaren technischen Parameter für den Betrieb der Anlage zur Wärmeerzeugung hinsichtlich der Energieeffizienz optimiert sind,
- ob die Heizung hydraulisch abzugleichen ist,
- ob effiziente Heizungspumpen im Heizsystem eingesetzt werden oder
- inwieweit Dämmmaßnahmen von Rohrleitungen und Armaturen durchgeführt werden sollten.
Das Ergebnis der Heizungsprüfung wird schriftlich festgehalten. Ergibt der Heizungscheck, dass die Heizung neu eingestellt werden muss, so muss man dies bis zum 15. September 2024 durchführen lassen.
Um die Kosten des Heizungschecks so gering wie möglich zu halten, empfiehlt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) empfiehlt, die Prüfung an ohnehin stattfindende Termine wie eine reguläre Heizungswartung zu koppeln.
Man kann die Heizungscheck-Pflicht aber auch im Rahmen eines hydraulischen Abgleiches erfüllen.
Die Pflicht zur Heizungsprüfung entfällt, wenn man innerhalb der vergangenen zwei Jahre vor dem 1. Oktober 2022 eine vergleichbare Prüfung durchgeführt hat und dabei kein weiterer Optimierungsbedarf festgestellt worden ist.
Wie muss die Heizung eingestellt werden?
Um die Heizung so effizient wie möglich zu betreiben, sollen folgende Einstellungen vorgenommen werden:
- Absenkung der Vorlauftemperatur oder Optimierung der Heizkurve bei groben Fehleinstellungen,
- Aktivierung der Nachtabsenkung, Nachtabschaltung oder andere, zum Nutzungsprofil sowie zu der Umgebungstemperatur passende Absenkungen oder Abschaltungen der Heizungsanlage und Information des Betreibers, dazu insbesondere zu Sommerabschaltung, Urlaubsabsenkungen, Anwesenheitssteuerungen,
- Optimierung des Zirkulationsbetriebs unter Berücksichtigung geltender Regelungen zum Gesundheitsschutz,
- Absenkung der Warmwassertemperaturen unter Berücksichtigung geltender Regelungen zum Gesundheitsschutz,
- Absenkung der Heizgrenztemperatur, um die Heizperiode und -tage zu verringern.
- Information des Gebäudeeigentümers oder Nutzers über weitergehende Einsparmaßnahmen.
Wer muss einen hydraulischen Abgleich durchführen lassen?
Eigentümer von größeren Gebäuden mit zentraler Gasheizung müssen einen hydraulischen Abgleich vornehmen.
Bis zum 30. September 2023 müssen Gasheizungen "in Nichtwohngebäuden im Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes ab 1.000 Quadratmeter beheizter Fläche oder in Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten" hydraulisch abgeglichen werden. Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten haben dazu bis zum 15. September 2024 Zeit.
Ausnahmen bestehen, wenn die Gasheizung schon abgeglichen wurde, innerhalb von sechs Monaten nach dem jeweiligen Stichtag ein Heizungstausch oder eine Wärmedämmung von mindestens 50 Prozent der
Was kostet der Heizungscheck?
Ich biete Ihnen den Effizienz. Check kostengünstig für 41,65 € inkl. MwSt an.
Die Durchführung erfolgt im Rahmen einer Beauftragte Wartung Das heißt für Sie, Sie müssen keinen zusätzlichen Termin mit uns vereinbaren.
Soll der Effizienz. Check möglichst bald und nicht erst im Zusammenhang mit einer Wartung ausgeführt werden, werden 101,15 € inkl. MwSt für den Effizienz.Check
berechnet.