Aktuell
Umlage festgelegt auf 2,419 Cent pro Kilowattstunde
Gasumlage ab Oktober: Heizen mit Gas wird deutlich teurer
Gas ist knappes und teures Gut
Für viele Privathaushalte wird Gas von Oktober an deutlich teurer werden - sie müssen mit einigen 100 Euro Mehrkosten pro Haushalt rechnen. Die Höhe der Gasumlage wurde auf 2,419 ct/kWh (24,19 EUR/MWh) festgelegt. Auch Mehrwertsteuer fällt darauf unter Umständen noch an. Für einen 4-Personen-Haushalt mit 20.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch bedeutet das Zusatzkosten von rund 500 Euro pro Jahr. Die Bunderegierung hat allerdings bereits angekündigt, dass die Gasumlage von einem weiteren Entlastungspaket begleitet werden soll. So sind schon erste Schritte wie eine Ausweitung des Wohngeldes mit einem Heizkostenzuschuss geplant, weitere zielgenaue Entlastungen sind im Gespräch.
Was können Gaskund:innen jetzt tun? Energieexperte Udo Sieverding von der Verbraucherzentrale NRW empfiehlt, sich die Heizkostenrechnung des Vorjahres anzusehen und mindestens den dreifachen Betrag beiseite zu legen. Räume sollten nicht über 20 °C geheizt werden, Schlafzimmer nicht unter 16 °C. Außerdem können bis zum Beginn der Heizsaison noch kleine Sanierungs- und Einsparmaßnahmen umgesetzt werden.
Gasumlage zeitlich befristet auf eineinhalb Jahre
Geregelt ist die Gas-Sicherungsumlage auf Basis des § 26 Energiesicherungsgesetz. Ziel ist es, in der aktuellen Energiekrise Insolvenzen und Lieferausfälle in der Gasversorgung zu verhindern und so die Versorgungssicherheit aufrechtzuerhalten. Parallel dazu sind Entlastungen für private Haushalte geplant.
Die Rechtsverordnung der Bundesregierung wird dem Bundestag nun zur Konsultation vorgelegt. Anschließend wird sie im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Rechtsverordnung ist am 9.8.2022 in Kraft getreten und greift vom 1. Oktober 2022 an. Sie endet am 1. April 2024. Die Geltung der Rechtsverordnung ist entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des Energiesicherungsgesetzes zeitlich befristet, sie gilt bis zum 30. September 2024.
Wie hoch ist die Gasumlage genau?
Die genaue Höhe der Gasumlage wurde vom Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe am 15. August 2022 bekannt gegeben: Sie liegt bei 2,419 ct/kWh (24,19 EUR/MWh). Das genaue Berechnungsverfahren legt die Verordnung fest. Ab dem 1. Oktober 2022 erhebt THE die befristete Umlage gegenüber den sogenannten Bilanzkreisverantwortlichen, die diese dann wiederum – je nach Ausgestaltung der Vertragsbedingungen - an ihre privaten und gewerblichen Kunden weiterreichen können. Die Gasumlage wird monatlich abgerechnet und kann alle drei Monate angepasst werden.
Hintergrund der Gasumlage
Durch die Lieferkürzungen Russlands fallen bisher vertraglich zugesicherte Gaslieferungen weg. Deshalb können die betroffenen Gasimporteure ihre Lieferpflichten gegenüber den Energieversorgern (wie Stadtwerken) nur noch mit zusätzlichen Neueinkäufen erfüllen – das aber zu wesentlich höheren Kosten. Den Gasimporteuren fehlen aber zunehmend die Mittel für diese Ersatzbeschaffung, weil sie aufgrund von vertraglichen Regeln die höheren Preise zum jetzigen Zeitpunkt nicht an ihre Kunden weitergeben können. Hierdurch entstehen erhebliche Verluste. Wenn diese zu groß sind, drohen diese für das Funktionieren der Gasversorgung in Deutschland relevanten Gasimporteure zusammenzubrechen, was wiederum zu Lieferausfällen und weiteren Insolvenzen führen kann; damit wäre die Gasversorgung von privaten und gewerblichen Verbrauchern insgesamt gefährdet.
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Reform BEG EM 2022: Diese Zuschüsse gibt es für Einzelmaßnahmen
Neue Förderbedingungen für Heizung und Gebäudehülle
Reform BEG EM 2022: Diese Zuschüsse gibt es für Einzelmaßnahmen
Förderung für die neue Heizung - diese Zuschüsse gibt es seit dem 15. August 2022
Schluss mit der Förderung für Gas-/Gas-Hybrid-Heizungen, hier sind jetzt alle Förderungen gestrichen. Dafür gibt es analog zum Öl-Austauschbonus nun einen Gas-Austauschbonus in Höhe von 10 Prozent. Belohnt wird auch, wer eine funktionierende Kohleheizung oder Nachtspeicherheizung gegen erneuerbare Energien tauscht. Die Zuschüsse sinken im Schnitt um 5 Prozent für alle Maßnahmen, einen iSFP-Bonus gibt es beim Heizungstausch nicht mehr. Neu ist dagegen ein Bonus von 5 Prozent für Grundwasserwärmepumpen, Erdwärmepumpen und Abwasserwärmepumpen. Besonders stark sind die Zuschüsse für Biomasse-Heizungen - also für Pelletheizung, Hackschnitzel- und Scheitholzheizung - gesunken. Hier gibt es jetzt nur noch 10 Prozent Standardzuschuss (statt vorher von 35). Auch der Innovationsbonus für besonders saubere, staubarme Holzfeuerungen entfällt ab sofort.
Das sind die wichtigsten Änderungen bei der Heizungsförderung
Für den Heizungstausch wird kein iSFP-Bonus mehr gewährt.
Für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen gibt es einen Bonus von 10 Prozent.
Für den Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen wird ein Bonus von 10 Prozent gewährt, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt.
Für Gasetagenheizungen wird der Bonus unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme gewährt.
Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden.
Für Wärmepumpen wird zusätzlich ein Bonus von 5 Prozent gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird.
So hoch sind die Zuschüsse seit dem 15. August 2022 für eine neue Heizung
Solarthermie: 25 Prozent Zuschuss
Biomasse (Holzheizung): 10 Prozent Zuschuss, Austauschbonus in Höhe von 10 Prozent möglich --> maximaler Zuschuss = 20 Prozent
Wärmepumpe: 25 Prozent Zuschuss, Austauschbonus in Höhe von 10 Prozent möglich, Wärmepumpenbonus in Höhe von 5 Prozent möglich --> maximaler Zuschuss = 40 Prozent
Innovative Heiztechnik: 25 Prozent Zuschuss, Austauschbonus in Höhe von 10 Prozent möglich --> maximaler Zuschuss = 35 Prozent
EE Hybridheizung: 25 Prozent Zuschuss, Austauschbonus in Höhe von 10 Prozent möglich, Wärmepumpenbonus in Höhe von 5 Prozent möglich --> maximaler Zuschuss = 40 Prozent
EE Hybridheizung mit Biomasse: 20 Prozent Zuschuss, Austauschbonus in Höhe von 10 Prozent möglich, Wärmepumpenbonus in Höhe von 5 Prozent möglich --> maximaler Zuschuss = 35 Prozent
Wärmenetz: 25 Prozent Zuschuss, Austauschbonus in Höhe von 10 Prozent möglich --> maximaler Zuschuss = 35 Prozent
Gebäudenetz: 25 Prozent Zuschuss, Austauschbonus in Höhe von 10 Prozent möglich --> maximaler Zuschuss = 35 Prozent
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Förderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik - diese Zuschüsse gibt es seit dem 15. August 2022
Auch bei Maßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik reduziert sich die Förderung um jeweils 5 Prozent. Der Zuschuss muss weiter zusammen mit einem Energieberater beantragt werden, der iSFP-Bonus ist weiterhin möglich. Für Maßnahmen wie Dämmung, Fenstertausch, neue Haustür, Lüftung, Heizungsoptimierung, sommerlichen Wärmeschutz und Smart Home beträgt der Zuschuss jetzt 15 Prozent, zusätzlich sind 5 Prozent iSFP-Bonus möglich. Der maximale Zuschuss beläuft sich damit auf 20 Prozent.
Wie kommen Haushalte über den Winter?
Der warme Sommer machte es bisher leicht, die Sorgen um die kommende Heizsaison beiseite zu schieben. Doch wer bisher noch hoffte, mit dem sprichwörtlichen blauen Auge durch den Winter zu kommen, wird nun langsam nervös. Die beschlossene Gasumlage wird das Heizen mit Gas deutlich teurer machen, und wie sicher die Gasversorgung wirklich ist, ist nach wie vor nicht klar. Was also tun? Wie lassen sich steigende Kosten in den Griff kriegen? Sparen ist hier das erste und beste Mittel! Energie, die nicht verbraucht wird, belastet auch nicht das Haushaltsbudget.
Unsere 10 einfachen Spartipps können alle berücksichtigen, auch wenn sie gerade keinen Handwerkertermin mehr ergattern!
Und da die Energiekrise nach einem Winter nicht vorbei sein wird, empfiehlt sich für die Zukunft ein Plan für mehr Unabhängigkeit.
Heizlüfter sind keine Lösung / Gasheizung maßvoll weiterbetreiben und Effizienz steigern
Aktuell wird als vermeintliche Vorsorge für den Fall eines Gasversorgungsengpasses im Winter vorgeschlagen, dass Privathaushalte für die ergänzende Heizung von Wohnungen und Häusern auf mobile elektrische Direktheizgeräte (Heizlüfter, Radiatoren, Heizstrahler oder ähnliche) zurückgreifen könnten. Diese Geräte sind relativ preisgünstig, so dass die Nachfrage bereits sehr stark zugenommen hat und weiter steigen dürfte.
Eine gute Lösung sei das leider nicht, warnen Verbände und Verbraucherschützer - und das gleich aus mehreren Gründen: Zum einen ist unsere Stromversorgung für eine derartige gleichzeitige Zusatzbelastung nicht ausgelegt. Da die Heizgeräte einfach an eine Haushaltssteckdose angeschlossen werden, können sie – im Gegensatz zu Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen – im Falle von drohenden Netzüberlastungen nicht vom Netzbetreiber abgeschaltet werden. Zum anderen müssen Haushalte mit enormen Stromkosten rechnen, wenn sie ihre Wohnräume über einen längeren Zeitraum mit Heizlüftern beheizen.
Gasheizung maßvoll weiterbetreiben und ihre Effizienz steigern
Derzeit liefert Russland nur ein Bruchteil der vertraglich vereinbarten Gasmengen. Das bedeutet aber nicht, dass Heizungskunden im Winter frieren müssen. Zum einen sind die Privatkunden gesetzlich geschützt; zum anderen wird in das deutsche Gasnetz Erdgas auch aus Norwegen, den Niederlanden und Belgien eingespeist. Um Bedarfslücken beim Ausbleiben von Mengen aus Russland zu schließen, wird es weiterhin zu einer erhöhten Einspeisung aus den LNG-Terminals unserer europäischen Nachbarn kommen, über die Flüssiggas vom weltweiten Markt bezogen wird. Das neue LNG-Terminal in Wilhelmshaven wird bereits im kommenden Winter betriebsbereit sein. Mit einer Erhöhung der Einspeisung von Biogas in die Gasnetze könnte die Gasmangellage zusätzlich kompensiert werden.
Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) empfiehlt Haushalten mit Gasheizung deshalb Folgendes: Die Gasheizung kann in jedem Fall weiterbetrieben werden. Sinnvoll ist es jedoch, schon jetzt im Sommer Effizienzmaßnahmen an den Gasheizungen für den Winter anzugehen. Eine Absenkung der Raumtemperatur um ein Grad spart sechs Prozent Energie. Durch Anpassung der Heizungsregelung an das tatsächliche Nutzerverhalten, online-Steuerung von Heizkörperthermostaten per App, hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage und vieles mehr sind weitere schnell wirkende Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Verbrauchssenkung möglich. Laufende Wartungen an den Gasheizungen sollten vor dem Winter stattfinden, um Ineffizienzen frühzeitig aufzudecken und abzustellen. Dass diese Maßnahmen bereits zu greifen beginnen, zeigen die im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangenen Gasverbräuche um rund 14 Prozent. Weitere Einsparungen sind möglich.
Wichtig zu wissen: Auch in einer Gasmangellage verbleibt Gas in den Verteilnetzen, mit dem die Wärmekunden versorgt werden. Denn allein aus technischen Gründen kann ein lokales Gasnetz, wie etwa ein Straßenzug oder ein Quartier, nicht so einfach abgeschaltet werden. Sicherheitseinrichtungen in den Gebäuden würden beim Unterschreiten eines Mindestdrucks des Gases oder beim Leerlaufen der Gasnetze auslösen. Jedes einzelne Sicherheitsventil müsste dann durch Fachpersonal wieder entriegelt werden. Dies wäre in der Praxis nur mit sehr hohem zeitlichem Aufwand durchführbar, denn dazu müsste jedes einzelne Gebäude aufgesucht werden.
Heizlüfter können zu Überlastsituation führen und Stromausfall verursachen
Elektrische Direktheizgeräte wie Heizlüfter sind keine sinnvolle Alternative, um den Gasverbrauch zu senken. Abgesehen davon, dass diese Art zu heizen sehr teuer ist, kann ein gleichzeitiger Betrieb vieler solcher Geräte die Stromversorgung beeinträchtigen. Bei so einer zusätzlichen, gleichzeitig auftretenden Belastung kann es zu einem Ansprechen des Überlastschutzes und damit zu einem Stromausfall in den betroffenen Netzbereichen kommen. Auch die Wiederherstellung der Stromversorgung würde sich dann schwierig gestalten. Wenn nicht möglichst viele betroffene Kunden ihre Heizgeräte manuell ausschalten, würde ein Zuschaltversuch durch den Netzbetreiber sofort zu einem erneuten Abschalten führen.
Neben lokalen Netzüberlastungen gibt es noch das Problem, dass die derzeitige Kraftwerkskapazität für diese zusätzlichen Lasten nicht ausreicht. Eine einfache Rechnung soll die Größenordnung verdeutlichen: Etwa 50 Prozent der ca. 40 Millionen Haushalte in Deutschland heizen derzeit mit Gas. Bei der einfachen Annahme, dass an einem sehr kalten Wintertag im Mittel in der Hälfte dieser Haushalte ein elektrisches Heizgerät mit einer typischen Leistungsaufnahme von 2.000 Watt in Betrieb wäre, kommt man überschlägig zu einem zusätzlichen elektrischen Verbrauch von rund 20 Gigawatt. Dies entspricht einer Steigerung der aktuellen Jahreshöchstlast in Deutschland um ein Viertel, was weder die Stromnetze noch die vorhandenen Kraftwerke leisten könnten, zumal Gaskraftwerke in einer Gasmangellage ebenfalls nicht verfügbar wären.
Dämmung für die Wärmepumpe
Viele Eigentümer:innen bemühen sich aktuell fieberhaft um einen Termin bei ihrem Heizungsbetrieb, jeder möchte vor dem Winter noch schnell eine Wärmepumpe einbauen lassen. Doch Handwerker sind weitgehend ausgebucht, Material nur schwer zu bekommen. Das kann eine gute Chance sein, das Haus bestmöglich auf den Einsatz erneuerbarer Energien vorzubereiten. Denn der Einbau einer Wärmepumpe ist noch lange kein Garant für niedrige Heizkosten! Im Gegenteil: Ist ein Altbau unsaniert, droht eine hohe Stromrechnung, denn um effizient arbeiten zu können, benötigt die Wärmepumpe ideale Voraussetzungen.
Wichtig ist deshalb, das Gebäude genau zu analysieren und zunächst über eine energetische Sanierung nachzudenken, um den Verbrauch des Hauses zu senken. Überstürzte Käufe unter Druck führen in den allermeisten Fällen zu Fehlentscheidungen. Ratsam ist es, zunächst Dach, Fassade und die Kellerdecke zu dämmen sowie die Fenster zu erneuern. Der restliche Energiebedarf kann dann unkompliziert mit einer Wärmepumpe gedeckt werden, ohne dass die Bewohner:innen sich Sorgen um die Stromkosten machen müssen.
Mit freundlicher Genehmigung von Energie-Fachberater.de
Strom und Gas: Preiserhöhungen trotz Garantie und plötzliche Kündigungen
Starke Preiserhöhungen trotz Preisgarantie, Lieferstopps, Preisunterschiede zwischen Bestands- und Neukunden bei den Grundversorgern: Ein turbulenter Energiemarkt lässt Strom- und Gaskundschaft ratlos zurück. Wir helfen mit Fragen und Antworten zur aktuellen Situation.
Mein Strompreis oder Gaspreis wurde erhöht – ist die Erhöhung zulässig?
Anbieter dürfen die Preise in der Regel erhöhen, wenn Kostenfaktoren ansteigen und eine Preiserhöhung nicht vertraglich ausgeschlossen wurde, zum Beispiel über eine Preisgarantie. Aber längst nicht jede Preiserhöhung ist zulässig: Bisweilen informieren Anbieter ihre Kund:innen nicht richtig, gar nicht oder zumindest nicht rechtzeitig. Oder die AGB sehen Preisänderungen vor, die Preisänderungsklausel ist aber unwirksam – und somit auch die darauf beruhende Preiserhöhung.
Zudem kommt es nicht selten vor, dass die entscheidende Information im Anschreiben zwischen vermeintlicher Werbung regelrecht versteckt oder auf andere Weise verschleiert wurde, was grundsätzlich nicht zulässig ist. Falls Sie eine Preisänderung (beispielsweise in der Jahresrechnung) feststellen, sollten Sie stets Ihre Unterlagen bzw. die Mitteilung des Versorgers genau prüfen, ob Sie ein entsprechendes Schreiben erhalten haben. Und generell gut zu wissen: Sie haben in der Regel bei jeder Preisänderung ein Sonderkündigungsrecht.